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Datenschutz

Worum geht es?

Im Datenschutzrecht gilt immer der Grundsatz der Transparenz. Die Beschaffung von Personendaten und der Zweck, wofür diese Daten gespeichert, bearbeitet oder weitergegeben werden, müssen für die betroffenen Personen erkennbar sein.

Der Betrieb und Unterhalt einer Website ist ohne die Bearbeitung von Personendaten kaum denkbar. So können bereits die vom Browser übermittelten IP-Adressen (IP = Internet Protokoll), die in sogenannten Server-Logdateien erfasst werden, Personendaten darstellen.

Mit der Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung werden Besucherinnen und Besucher über die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten informiert. Wie es der Name schon sagt, ist es eine Erklärung. Es geht um Information. Eine Datenschutzerklärung ist kein Vertrag, den man bestätigen, akzeptieren oder in den man einwilligen muss.

Bei der Eingabe von persönlichen Daten, beispielsweise in einem Gästebuch, beim Login in einen geschützten Bereich, in einem Kommentar- oder Bestell-Formular, kann jedoch eine Einwilligung gemäss Datenschutzerklärung verlangt werden.


Rechtliche Grundlagen

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), die in der Schweiz seit erstem September 2023 in Kraft sind, sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) vom 25. Mai 2018, enthalten ausdrückliche Informationspflichten.

Personendaten sind gemäss Art. 5 lit. a des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) sowie Art. 4 Ziff. 1 der DSGVO alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Betroffene Personen sind jene Personen, deren Personendaten beschafft und beabeitet werden.

Der Zweck der Datenschutzgesetze ist der Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden (Art. 1 nDSG, DSGVO).

Die DSGVO gilt nicht nur in der EU, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich dem Fürstentum Liechtenstein. Schweizer Websites sind von der DSGVO durch das sogenannte Marktortprinzip betroffen. Dabei ist es nicht massgebend, wo sich die Website befindet, sondern von wo aus die Besuchenden die Website aufrufen, weil sich zum Beispiel ein Angebot auf der Website auch an Personen in Deutschland, in Liechtenstein oder anderswo im Europäischen Wirtschaftsraum richtet.

Der Inhalt dieser Website richtet sich ausschliesslich an Besucherinnen und Besucher aus der Schweiz. Somit ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) massgebend.